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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1012,
Zweikampf |
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. als Mittel, eine Privatbeleidigung oder Ehrenverletzung auszugleichen, wußten aber die alten Völker nichts. Als solches wurzelt das Duell geschichtlich in dem germanischen Gottesurteil des gerichtlichen Zweikampfes (s. Ordalien). Freilich zeigte
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Ordalienbis Orden |
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die O. bis auf den heutigen Tag beibehalten haben. Nicht weniger waren die O. im Mittelalter bei den Deutschen üblich, namentlich folgende Arten derselben. In dem gerichtlichen Zweikampf (Kampfurteil, altnord. Holmgangr) wurde der Besiegte
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0779,
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland) |
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779
Schwurgericht (in England, Frankreich, Deutschland).
dung. Der Ankläger hatte sich regelmäßig zum Kampfbeweis zu erbieten. Bei Kampfunfähigen trat an Stelle des gerichtlichen Zweikampfes das Gottesurteil. Allmählich erlangten aber
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0082,
von Kampfgenossenvereinebis Kamptulikon |
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und Herren, z. V. der Stadt Würzburg und
des Burggrafen von Nürnberg. Aus dem 13. Jahrb.
finden sich bestimmte Vorschriften über den gericht-
lichen Zweikampf (Kampfrecht, M3 ^uLlIicum) im
Sachsen- und Schwabenspicgel und andern Reckts-
büchern
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
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ganz ab. In der Nähe das Granitfelsenchaos Greifenstein mit schöner Rundsicht.
Ehrengerichte, im allgemeinen die zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzten Gerichte von Standesgenossen. Sie kamen zuerst beim deutschen Adel
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Poldistanzbis Polen |
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.
Pole (spr. pohl), die englische Rute, s. Perch.
Pole (russ.), Zweikampf, namentlich der gerichtliche Zweikampf, zu welchem sich die Parteien in Rußland bis zur Mitte des 16. Jahrh. und formell auch noch geraume Zeit später erbieten mußten.
Pole
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0841,
von Sektorbis Selachier |
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die vordere Hälfte des Unterleibs herumlaufenden Schnitt geöffnet. Über die gerichtliche S. s. Totenschau. Vgl. Virchow, Die Sektionstechnik (2. Aufl., Berl. 1877).
Sektor, s. Sector.
Sekularisten, die Anhänger der von G. J. ^[George Jacob
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Champignybis Championship |
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. Die Deutschen hatten 220 Offiziere und 5700 Mann verloren.
Champion (frz., spr. schangpióng; ital. campione; vom mittellat. campio), im frühern Mittelalter ein Kämpfer, der bei gerichtlichen Zweikämpfen für eine bestimmte Belohnung
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Ankerplattebis Anklage |
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privatrechtliche Streitfälle angerufen wird, bezeichnet A. (accusatio) die bei Gericht angebrachte Anschuldigung einer bestimmten Person wegen einer bestimmten Strafthat unter Verbindlichkeit des Anklägers, die Anschuldigung zu beweisen. Im Gegensatz zum
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Zeugartilleriebis Zeuge |
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Solennitätszeugen genannt), deren Zuziehung bei gewissen gerichtlichen oder notariellen Rechtsakten zu deren Gültigkeit vorgeschrieben ist; ferner von den zu einem Zweikampf zugezogenen Z. Im Prozeß wird der Z. über seine Kenntnis von für diesen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Assiniboinebis Association |
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namentlich seit dem 12. Jahrh. assisa oder assisia ein Gericht, wo nicht, wie es seit der normannischen Eroberung selbst im Civilprozesse möglich war, durch Zweikampf, sondern nach gewissenhafter Ermittelung der Wahrheit entschieden wurde. Es hatten hier
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0866,
Germanisches Museum |
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Zweikampfes. Die Strafen waren Bußen, d. i. Geldstrafen. Mord kam nicht vor Gericht. Der Mord erzeugte die Pflicht der Rache für die Verwandten, aber der Mord des Rächers erzeugte neue Rachepflicht. Um so einem endlosen Morden vorzubeugen, sind schon
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Ebenaceenbis Ebenbürtigkeit |
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niedriger Geborenen im Gericht
nicht überführt werden konnte; nur ebenbürtige Per-
sonen oder Personen höhern Standes waren fähig,
über jemand als Richter, Schöffen, Zeugen, Eid Helfer
zu fungieren oder ibn zum gerichtlichen Zweikampf
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Gottesvergeßbis Gottfried (von Bouillon) |
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durch die Auf-
nahme des röm. Rechts abkamen. Jetzt gelten G. noch
bei vielen außereurop. Völkern als Überführungs-
mittel. - Vgl. Maser, Geschichte der Ordalien, ins-
besondere der gerichtlichen Zweikämpfe in Deutsch-
land (Jena 1795); Grimm, Deutsche
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Ehlersbis Eid |
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, die auf Vorbeugung von
Zweikämpfen der Offiziere abzielt. Bei Ehrenhän-
deln zwischen Offizieren (aktiven wie solchen des
Beurlaubtenstandes) follen die Beteiligten unter
Unterlassung aller weitern Schritte sofort dem
Ehrenrat (d. i. das vorbereitende
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Cannizzarobis Cano |
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eines Zweikampfes von Granada nach Madrid begab, wo er zum Oberaufseher über alle königlichen Gebäude und zum Hofmaler des Königs ernannt wurde. Als in einer Untersuchung wegen der Ermordung seiner Gattin der Verdacht auf ihn fiel, entfloh er nach
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Champignybis Champollion |
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"), im Mittelalter ein Kämpfer, der bei gerichtlichen Zweikämpfen gegen Lohn die Stelle eines der Beteiligten vertrat. Die Champions waren unehrenhaft und durch ein Kleid von Leder und bestimmte Waffen gekennzeichnet, durften nicht zu Pferde kämpfen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0369,
Maximilian (deutsche Kaiser) |
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französischen Ritter Claude de Barré, der auf dem Reichstag zu Worms 1495 die ganze deutsche Ritterschaft herausforderte, warf er unerkannt im Zweikampf nieder. An den Festlichkeiten der Städte nahm er gern Anteil, und bei ihren Schießübungen that er nicht
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Schwungschaufelbis Schwurgericht |
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, Cour d'assises), dasjenige Gericht, in welchem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jures) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern (Schwurgerichtshof) urteilen. Die Eigentümlichkeit dieser auf dem
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Beleihenbis Beleuchtung |
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661
Beleihen - Beleuchtung
kommt. Es wurden von deutschen Gerichten 1887 abgeurteilt wegen B. 58929 Personen, verurteilt 44084, d. i. auf 100000 strafmündige E. 177 und 132. Die B. ist auch dasjenige Delikt, welches von jeher eine besondere
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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verübten gemeinen De-
likte (z. B. Zweikampf) nach den allgemeinen Straf-
gesetzen beurteilt, insoweit nicht Militärgesetze <§§. 112
u. 113 des Militärstrafgefetzbuches) ein anderes be-
stimmen. Im übrigen ist zu bemerken
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